Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der FMP Filmmanufaktur Potsdam GmbH (nachfolgend „FMP“).
Die Leistungen von FMP richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertrages an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn FMP diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungen
FMP erbringt Dienstleistungen im Bereich Medienproduktion, insbesondere:
- Imagefilme
- Werbefilme
- Social-Media-Videos
- Animationsfilme
- KI-basierte Video- und Bildproduktion
- audiovisuelle Marketingformate
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
FMP ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer oder externe Dienstleister erbringen zu lassen.
3. Angebot und Annahme des Angebots
Angebote der FMP Filmmanufaktur Potsdam GmbH (FMP) sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot von FMP annimmt. Die Annahme kann insbesondere erfolgen durch:
- schriftliche Bestätigung per E-Mail
- mündliche Zusage
- digitale Bestätigung über elektronische Kommunikationswege
- konkludentes Verhalten des Auftraggebers
Als konkludente Annahme gilt insbesondere: die Aufforderung zur Projektumsetzung, die Übersendung von Projektmaterialien oder Briefingdaten, die Zahlung der vereinbarten Anzahlung, das Ausbleiben eines Widerspruchs gegen eine übersandte Anzahlungsrechnung.
Sofern der Auftraggeber nach Erhalt der Anzahlungsrechnung nicht innerhalb von 7 Kalendertagen widerspricht, gilt das zugrunde liegende Angebot als angenommen.
Eine gesonderte Auftragsbestätigung durch FMP ist nicht erforderlich.
4. Produktionsprozess
Die Produktion erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Konzepts, Briefings oder Produktionsplans.
FMP ist berechtigt, kreative Methoden, Produktionswege sowie technische Werkzeuge eigenständig zu wählen.
Entscheidet sich der Auftraggeber während der Produktion für eine grundlegende Änderung des Konzepts oder der Designrichtung, gilt dies als neuer Auftrag.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer aktiven Mitwirkung am Projekt. Hierzu gehören insbesondere:
- Bereitstellung erforderlicher Informationen
- Bereitstellung von Materialien (Logos, Bilder, Texte etc.)
- fristgerechtes Feedback
- Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners
Verzögerungen, die durch den Auftraggeber entstehen, verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
Entsteht durch fehlende Mitwirkung Mehraufwand, kann dieser mit 100 € pro Arbeitsstunde berechnet werden.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt FMP von entsprechenden Ansprüchen frei.
6. Korrekturschleifen
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im Preis enthalten.
Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Änderungswünsche nach Abschluss eines Produktionsschrittes gelten als zusätzliche Leistungen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Vergütung erfolgt wie folgt: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % Abschlusszahlung.
Mit der Produktion wird erst nach Eingang der Anzahlung begonnen.
Die Abschlussrechnung ist spätestens 60 Tage nach Auftragserteilung fällig, unabhängig vom Produktionsfortschritt, sofern die Verzögerung nicht ausschließlich durch FMP verursacht wurde.
Die Übergabe der finalen Produktionsdateien erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.
8. Rücktritt und Stornierung
Da es sich um individuell erstellte Produktionen handelt, ist eine Stornierung oder Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
9. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gelieferte Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung abzunehmen oder Änderungswünsche mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen.
10. Lieferung und Herausgabe von Produktionsdaten
Die Lieferung der vertragsgegenständlichen Produktion erfolgt als fertige Videodatei im Format MP4, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Bereitstellung erfolgt in der Regel digital per Downloadlink.
Nicht Bestandteil der Lieferung sind insbesondere:
- Rohmaterialien
- Projekt- oder Schnittdateien
- Animations- oder Kompositionsdateien
- Grafik- oder Vektordateien (z. B. EPS, AI, PSD)
- KI-Prompts oder Trainingsdaten
- sonstige interne Produktionsdateien
Diese Produktionsdaten bleiben Eigentum von FMP und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
11. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der final gelieferten Filmdatei.
Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die Nutzung der unveränderten Endfassung.
Nicht gestattet sind ohne schriftliche Zustimmung von FMP insbesondere:
- Bearbeitung oder Veränderung des Werkes
- Herauslösen einzelner Szenen
- Erstellung neuer Inhalte aus dem Material
- Nutzung einzelner Sequenzen für Werbeanzeigen oder Social-Media-Kampagnen
- Weiterlizenzierung an Dritte
12. Vertragsstrafe bei unzulässiger Nutzung
Erfolgt eine Nutzung der Inhalte außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte ohne Zustimmung von FMP, liegt eine unzulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte vor.
In diesem Fall ist FMP berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des vereinbarten Auftragswertes zu verlangen.
Jede einzelne Nutzung gilt als gesonderter Verstoß und löst eine eigenständige Vertragsstrafe aus.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
13. Referenznutzung
FMP ist berechtigt, produzierte Werke zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere auf:
- Webseiten
- Social-Media-Kanälen
- Präsentationen
- Messen und Wettbewerben
14. Einsatz von KI-Technologien
FMP nutzt im Rahmen der Produktion moderne Technologien einschließlich Systeme auf Basis künstlicher Intelligenz. Diese können insbesondere eingesetzt werden für:
- Bild- und Videogenerierung
- Animation
- Audioproduktion
- Textproduktion
- Produktionsautomatisierung
Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Einsatz solcher Technologien ausdrücklich einverstanden.
15. Nutzung externer Cloud- und KI-Systeme
Für Produktionsprozesse können Cloud- und KI-Dienste eingesetzt werden.
Dabei kann es vorkommen, dass Server oder Dienstleister außerhalb der Europäischen Union betrieben werden.
Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dieser technischen Verarbeitung zu.
16. KI-spezifische Besonderheiten
Bei Produktionen unter Einsatz generativer KI können folgende Eigenschaften auftreten:
- stilistische Variationen
- generative Interpretationen
- nicht vollständig reproduzierbare Ergebnisse
Ein Anspruch auf Offenlegung der verwendeten Tools, Modelle oder Prompts besteht nicht.
17. Haftung
FMP haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet FMP nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben hiervon unberührt.
18. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nicht öffentlichen Informationen aus der Zusammenarbeit.
19. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Potsdam.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für sämtliche urheberrechtlichen Fragen und Nutzungsrechte gilt das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig davon, in welchem Land der Auftraggeber seinen Sitz hat oder in welchem Land die Nutzung erfolgt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20. Vorrang dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Lieferantenbedingungen oder sonstige Vertragsklauseln verwendet oder auf deren Geltung verweist.
Solche Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn FMP ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Maßgeblich sind ausschließlich die AGB der FMP Filmmanufaktur Potsdam GmbH, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrücklich schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.